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Haftungsdach

Lange Zeit war Anlageberatung eine Tätigkeit, zu der es nichts weiter brauchte als Fachwissen. Spätestens seit 2007 ist das anders. Das Kreditwesengesetz hat aus Anlageberatung eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung gemacht. Um diese Erlaubnis zu erlangen, bedarf es eines hohen finanziellen und administrativen Aufwands. Die Alternative: Ein Haftungsdach wie es TOP TEN Ihnen bieten kann. Wir erfüllen alle Anforderungen des Kreditwesengesetzes für Sie, übernehmen die administrativen Tätigkeiten. So können Sie Ihre Energie und Ihr Wissen ganz für die Beratung Ihrer Kunden einsetzen.

Von diesen Leistungen können folgende Partnerschaftsmodelle partizipieren:

Partner nach § 34f GewO
unabhängige Finanzdienstleister, die bankähnlich beraten möchten

Wer erbringt diese Leistung für Sie?

Unsere Partner sind unsere Stärke. Sie – die Partner – sind die Firma. Dementsprechend sind Partnerschaften Vorstandssache.
Erster Ansprechpartner ist Michael Dittmann.
Sie erreichen ihn unter .