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Die Erfüllung aller Voraussetzungen des § 34f GewO

Der Gesetzgeber setzt die Hürden für selbstständig tätige Berater und Vermittler immer höher. Um sicher zu sein, bei allem was man tut, muss man sich entweder permanent informieren und zum Rechtsspezialisten weiterbilden – oder einem starken Partner vertrauen. TOP TEN erfüllt alle Anforderungen des § 34f der Gewerbeordnung und bietet Ihnen damit den perfekten Rückhalt für Ihre Tätigkeit.

Von diesen Leistungen können folgende Partnerschaftsmodelle partizipieren:

Partner nach § 34f GewO
Anbindung im Haftungsdach

Wer erbringt diese Leistung für Sie?

Unser Partner sind unsere Stärke. Sie – die Partner – sind die Firma. Dementsprechend sind Partnerschaften Vorstandssache.
Erster Ansprechpartner ist Michael Dittmann.
Sie erreichen ihn unter .